30 Prozent auf die Taxifahrt

Technologie

Fahrgäste bestellen über eine App ein Auto in ihrer Nähe und werden für etwa die Hälfte zu ihrem Ziel gefahren. Das Problem: Taxiunternehmen spüren die Konkurrenz und klagen gegen die Privatfahrer.

Everyone’s Private Driver

Uber ist ein Carsharing-Anbieter, der 2009 ursprünglich als Limousinenservice in San Francisco, USA, gegründet wurde. Investoren wie Benchmark Capital, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital finanzieren das Start-up-Unternehmen; im Juni erhielt es weitere 1,2 Milliarden Dollar Risikokapital von Google und Goldman Sachs. Seitdem stieg der Wert des Unternehmens auf ca. 18,2 Milliarden Dollar. Inzwischen hat sich die Online-Plattform auch in Europa etabliert. Wie Uber funktioniert? Ganz einfach:

Der Service

 Privatpersonen bieten online ihre Fahrdienste mit dem eigenen Auto an (Uber Pop) oder aber Fahrer mit Mietwagen (Uber Black). Bei dem Upgrade empfangen die Fahrer stilecht ihre Kunden in Anzug und Krawatte mit Limousinen. Äußerst bequem bestellt der Fahrgast per Smartphone-App das Auto und sobald die Fahrt angetreten wird, zahlt er automatisch bargeldlos über Kreditkarte oder PayPal; Trinkgeld geben ist von Uber nicht erwünscht. Uber bekommt hierbei 20 Prozent des Fahrpreises plus 4,2 Prozent Steuern, die an den Firmensitz in Amsterdam abgeführt werden. In 45 Ländern und 200 Städten wird die App bereits genutzt – im deutschsprachigen Raum sind es vor allem Großstädte wie München, Hamburg, Berlin, Frankfurt und Zürich; in Wien werden bislang nur Fahrten der Black-Kategorie angeboten. In Washington startete Uber zusätzlich vor Kurzem Corner Store, ein lokaler Lieferservice.

Die Rechtslage

Viele Kosten, die gewerbliche Personenbeförderer entrichten, entfallen bei Uber Pop, wie geeichte Fahrpreisanzeiger, Funkanlage oder ein vom Fahrer auslösbarer Alarm. In Deutschland wird derzeit diskutiert, ob der Mitfahrer in dieser rechtlichen Grauzone ausreichend geschützt bzw. der Fahrer ausreichend versichert ist. Da Uber auch Kunden an private Fahrer ohne Schein zur Fahrgastbeförderung vermittelt, ist derzeit rechtlich noch offen, ob es in Deutschland gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstößt. Uber verlangt vom Fahrer zwar ein Führungszeugnis und eine Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt, jedoch keine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (z. B. Sehtest), wie sie für Taxi- und Mietwagenfahrer nach PBefG alle fünf Jahre gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Proteste

Im Juni begannen Proteste der Taxiunternehmen, woraufhin aber erst viele auf die App aufmerksam wurden, was zur Folge hatte, dass die Zahl der Neuanmeldungen rasch weiter stieg. Auch Uber-Fahrer Erkan aus Hamburg ist begeistert: „Ich habe erst vor einigen Wochen von der App erfahren. Als sehr guter Autofahrer habe ich mein Hobby nun auf einfache Weise zum Beruf gemacht. Man lernt so viele nette, vorwiegend junge Leute kennen, das macht wirklich Spaß.“ Anfang September klagte das Taxiunternehmen Taxi Deutschland gegen Uber mit einer bundesweiten einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt. In dieser wird beanstandet, dass die Fahrer einen Personenbeförderungsschein bräuchten und dass das Entgelt der Fahrten nicht die Betriebskosten übersteigen dürften. Uber kündigte jedoch an, sich nicht an das Verbot halten zu wollen. Auch in anderen Städten weltweit gibt es Proteste, in Frankreich wurden Uber-Fahrer von Taxifahrern angegriffen, in Seattle wurden sie blockiert, in Brüssel und New York wurde die Fahrtvermittlung bereits gerichtlich untersagt.

Was spricht für Uber? Was dagegen?

Natürlich wollen Kunden Geld sparen und nutzen eher die Uber-App als das Doppelte für ein Taxi auszugeben. Nehmen die Privatfahrer den Taxifahrern die Kunden weg? Oder steigt einfach nur das Angebot an Car-Sharing-Projekten? Das Bundesjustizministerium bezieht Position für Uber. „Mehr Wettbewerb kann zu mehr Angeboten, höherer Qualität und besseren Preisen führen“, sagte Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz.

Dagegen spricht sich u.a. der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) aus: „Uber ist eine Bedrohung für den sozialen Rechtsstaat, Uber ignoriert Gerichte, unterläuft soziale Standards und schafft einen Markt für Grauarbeit. Wir müssen diesen grauen Arbeitsmarkt austrocknen, bevor er ganze Bereiche der Dienstleistung, wie etwa das Taxigewerbe, unwiederbringlich zerstört.“

Neben den privaten Fahrern steht nun auch der amerikanische Lieferdienst in Diskussion. Dass sich Uber dabei gern mal über Gesetze hinwegsetzt und Fahrverbote kassiert, scheint irrelevant für den Chef zu sein – er will noch mehr.

Promotion-Aktionen und besondere Angebote fördern den Wiedererkennungswert und stehen im Trend. Mit 616.000 Likes und 166.000 Followern ist der Erfolg von Uber unschwer erkennbar, vor allem beim jungen Zielpublikum.

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