Schweiz bei H2020: Bis auf Widerruf dabei
Bern und Brüssel konnten sich auf eine Teilassoziierung der Schweiz bei Horizon 2020 einigen. Vorläufig. Denn die Mitgliedschaft gilt nur so lange, wie die Schweiz auch auf anderen Feldern EU-konform entscheidet.
Michael Jenning, Sprecher der Europäischen Komission für Forschung, Innovation und Wirtschaft, freut sich, dass die Schweizer nun doch beim größten Forschungsprogramm der EU dabei sind: „Die Schweizer sind in Sachen Forschung und Entwicklung weltklasse und da wollen wir eine Teilnahme so gut es geht möglich machen.“ Allerdings gilt das nur solange die Schweiz auch die Vereinbarung zur Personenfreizügigkeit innerhalb der EU beachtet. Wird beispielsweise das Kroatien-Protokoll nicht unterschrieben, zählen sie wieder als Drittstaat, sagte Jennings.
Im Moment gilt die Schweiz als vollwertiges Mitglied im Schwerpunkt Wissenschaftsexzellenz, das mit 24,4 Milliarden Euro dotiert ist. Darunter fallen Projekte des Europäischen Forschungsrat, den Künftigen und neu entstehenden Technologien (FET), den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und den Forschungsinfrastrukturen. Sowie im Teilbereich Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung.
Schweizer Forschende sind in diesen Bereichen automatisch förderfähig und zählen auch zu der Mindestanzahl an Teilnehmern für Projekte. Bei Teilnahmen an Ausschreibungen der zweiten und dritten Säule von Horizon 2020 („Führende Rolle der Industrie“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen„) gilt die Schweiz weiterhin als industrialisiertes Drittland und ist damit nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Zur Erklärung der EU über die Teilnahme der Schweiz an H2020
Fotocredits: Björn Koblow
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