Weltbevölkerungstag: Familienplanung als Menschenrecht

Gesundheit

Der Weltbevölkerungstag wurden von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf wichtige Themen der Population aufmerksam zu machen. Dieses Jahr steht er im Fokus von 50 Jahre Familienplanung als Menschenrecht.

“Familienplanung ist ein Menschenrecht”

Auf der internationalen Konferenz für Menschenrechte 1968 ist das Recht auf Familienplanung weltweit zum Menschenrecht erklärt worden. Das Abschlussdokument besagt, dass Eltern das grundlegende Menschenrecht besitzen über die Anzahl ihrer Kinder zu entscheiden.

Der Gesetzestext hat in vielen Ländern weitreichende Folgen. Frauen und Mädchen haben damit das Recht Ausbeutung, Erschöpfung und die Gefahren von vielen Schwangerschaften zurückzuweisen. Frauen und Männer haben ein Recht darauf zu entscheiden wann und wie oft sie Eltern werden wollen – oder ob überhaupt.

Neun Standards, die das Recht auf Familienplanung erhalten

  • Nicht-Diskriminierung: Informationen über Familienplanung können nicht aufgrund von Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, Nationalität, Alter, ökonomischem Status, Wohnort, möglicher Behinderung, Familienstatus, sexueller Orientierung oder  Geschlechteridentität zurückgehalten werden. 
  • Bereitstellung: Die Länder müssen sicherstellen, dass Materialien und Dienstleistungen zur Familienplanung für alle Verfügbar sind.
  • Zugang:  Die Ländern müssen sicherstellens dass Materialien und Dienstleistungen zur Familienplanung für alle zugänglich sind. 
  • Akzeptanz: Verhütungsmittel und Informationen zur Verhütung müssen auf eine Art und Weise bereitgestellt werden, die mit modernen ethischen Vorstellungen genauso vereinbar sind, wie mit der Kultur der betroffenen.
  • Qualität: Informationen zur Familienplanung müssen verständlich kommuniziert und wissenschaftlich genau sein.
  • Informierte Entscheidungsfindung: Jede/r muss ermächtigt sein, Nachwuchsentscheidungen unter voller Autonomie, frei von Druck, Zwang oder fälschlicher Darstellung treffen zu können. 
  • Geheimhaltung und Vertraulichkeit: Alle Individuen müssen das Recht auf Vertraulichkeit in Anspruch nehmen können, wenn sie Informationen oder Dienstleistungen zu Familienplanung beanspruchen wollen.
  • Teilnahme: Die Länder haben die Pflicht aktive und informierte Teilnahme der Betroffenen im Entscheidungsprozess zu gewährleisten – darunter fallen auch gesundheitliche Entscheidungen
  • Rechenschaftspflicht: Gesundheitssysteme, Bildungssysteme, Entscheidungsträger und Politikverantwortliche müssen von den Menschen, denen sie dienen, verantwortlich gemacht werden können in ihren Bestrebungen das Menschenrecht auf Familienplanung zu realisieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert